Velit Bilek, Kfz-Sachverständiger
Kfz-Meister, IQ-ZERT-zertifiziert
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie für mein Gutachten in aller Regel nichts. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung vollständig, unabhängig davon, wie hoch die Schadenssumme am Ende ausfällt. Anders sieht es aus, wenn Sie selbst am Unfall beteiligt sind, es keinen Unfallgegner gibt oder Sie ein reines Wertgutachten benötigen. Dann tragen Sie die Kosten selbst oder anteilig. Die genaue Höhe richtet sich nach der Schadenssumme und wird nach der bundesweit üblichen Honorartabelle berechnet, nicht nach einem Festpreis.
Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigte oder Geschädigter das Recht, den entstandenen Schaden durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten dokumentieren zu lassen. Die Kosten dafür zählen zu den erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, genau wie die Reparaturkosten selbst. Sie müssen die Rechnung also nicht aus eigener Tasche vorstrecken. In den meisten Fällen rechne ich direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie bekommen das Gutachten und müssen sich um die Zahlung nicht kümmern.
Wichtig dabei: Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden anschließend in voller Höhe reguliert oder kürzt. Für die Wahl des Gutachters gilt außerdem freie Sachverständigenwahl, die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben.
Ein Kfz-Gutachten hat keinen Festpreis, sondern wird nach der Schadenshöhe gestaffelt. Branchenüblich orientiert sich die Berechnung an der BVSK-Honorartabelle, die ein Grundhonorar je nach Schadenssumme vorsieht, dazu kommen Nebenkosten wie Fotos, Fahrtkosten und Schreibgebühren.
Zur groben Orientierung, gestaffelt nach der üblichen Honorartabelle:
| Schadenshöhe (ca.) | Übliches Sachverständigenhonorar |
|---|---|
| bis 1.000 € | 250 bis 350 € |
| bis 3.000 € | 450 bis 600 € |
| bis 5.000 € | 600 bis 800 € |
| bis 8.000 € | 800 bis 1.000 € |
| über 8.000 € | individuell nach Schadenshöhe |
Diese Werte sind branchenübliche Richtwerte, keine Festpreise, und verstehen sich zzgl. Nebenkosten.
Zu den Nebenkosten zählen üblicherweise die Fotodokumentation, Fahrtkosten zum Besichtigungsort und die Schreibgebühren für das fertige Gutachten. Diese Posten sind bei jedem Sachverständigen ähnlich hoch, größere Unterschiede zwischen verschiedenen Gutachtern entstehen meist beim Grundhonorar und der Ausführlichkeit der Kalkulation.
Für Sie als unverschuldet Geschädigte oder Geschädigter spielt diese Staffelung praktisch keine Rolle, da die gegnerische Versicherung ohnehin die volle Summe übernimmt. Relevant wird sie erst, wenn Sie selbst zahlen müssen.
Bei sehr kleinen Schäden, grob unter 750 Euro Reparaturkosten, spricht man von einem Bagatellschaden. Manche Versicherungen weigern sich unterhalb dieser Grenze, die vollen Gutachterkosten zu übernehmen, und verweisen stattdessen auf einen einfachen Kostenvoranschlag der Werkstatt. Das Risiko dabei: Wenn Sie trotzdem ein Gutachten beauftragen und der Schaden am Ende tatsächlich als Bagatellschaden eingestuft wird, kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Deshalb schätze ich am Telefon vorab ehrlich ein, ob Ihr Schaden wahrscheinlich über oder unter dieser Grenze liegt, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, die Sie sich hätten sparen können.
Nicht jeder Unfall hat eine klare Schuldfrage. Bei einer Mithaftung, auch Quotenschaden genannt, tragen Sie einen Teil der Gutachterkosten selbst, entsprechend Ihrer Haftungsquote. Liegt Ihre Mithaftung beispielsweise bei 30 Prozent, übernimmt die gegnerische Versicherung 70 Prozent der Gutachterkosten, den Rest tragen Sie. Das klingt zunächst kompliziert, in der Praxis kläre ich das meist schon beim ersten Telefonat mit Ihnen, damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen müssen. Die Haftungsquote selbst legt am Ende nicht der Sachverständige fest, das übernehmen die beteiligten Versicherungen anhand des Unfallhergangs, ich weise Sie in solchen Fällen nur transparent auf die Kostenverteilung hin.
Anders sieht es bei einem reinen Wertgutachten aus, etwa wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, ein Erbe regeln oder den Wert für eine Bank oder ein Gericht nachweisen müssen. Hier gibt es keinen Unfallgegner und keine Versicherung, die einspringt. Die Kosten tragen Sie selbst, und sie richten sich nach dem Fahrzeugwert statt nach einer Schadenssumme. Details dazu finden Sie auf der Seite zum Kfz-Wertgutachten.
Egal ob der Unfall in Siegen selbst passiert oder in Kreuztal, Netphen, Wilnsdorf oder einem anderen Ort in meinem Einsatzgebiet, an der Kostenregelung ändert sich nichts. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten unabhängig davon, wo genau der Unfall war.
Eine Mandantin aus Siegen wurde beim Ausparken von einem anderen Fahrzeug touchiert, eindeutig nicht ihre Schuld. Der Schaden am Kotflügel und der Tür lag bei etwa 2.400 Euro. Ich habe das Gutachten erstellt und die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung geschickt. Die Mandantin musste zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen und hat weder mit mir noch mit der Versicherung über Kosten verhandeln müssen, das lief komplett im Hintergrund. Genau darin liegt für mich der eigentliche Sinn der Kostenregelung, Sie sollen sich nach einem Unfall um die Reparatur kümmern können und nicht zusätzlich um eine Rechnung, für die Sie nichts können.
Nein, in den allermeisten Fällen rechne ich direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Das kommt vor, betrifft dann aber in der Regel nur einen kleinen Differenzbetrag. Ich unterstütze Sie bei Bedarf mit den nötigen Unterlagen, damit Sie diesen Betrag durchsetzen können, mehr dazu auf der Seite zur Versicherungsdurchsetzung.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall über die eigene Vollkasko wird das Gutachten häufig ebenfalls übernommen, das hängt aber von Ihrem individuellen Vertrag ab. Am besten kurz mit Ihrer Versicherung klären.
Nicht zwingend. Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, ich berate Sie am Telefon ehrlich dazu, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Weil jeder Sachverständige sein Grundhonorar innerhalb der üblichen Spannen selbst festlegt. Ich orientiere mich an der branchenüblichen Honorartabelle und weiche davon nicht willkürlich ab, damit die Kalkulation für Sie und für die Versicherung nachvollziehbar bleibt.
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie viel ein Gutachten in Ihrem Fall kostet, rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt und wer die Kosten trägt, noch bevor ich zu Ihnen komme.
Rufen Sie an oder schreiben Sie — ich sage Ihnen vorab ehrlich, ob und was ein Gutachten in Ihrem Fall kostet.