Nicht jeder hohe Reparaturaufwand bedeutet automatisch, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden prüfe ich Wiederbeschaffungswert, Restwert und die rechtlichen Spielräume, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Mein Ziel: Sie verstehen genau, welche Optionen Sie haben — und welche davon finanziell am sinnvollsten ist.
Der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Ich ermittle ihn auf Basis aktueller DAT- und Winvalue-Marktdaten.
Der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch hat — etwa durch Verkauf an spezialisierte Restwertbörsen. Ein realistischer Restwert schützt Sie davor, dass die Versicherung ihn künstlich hochrechnet.
Liegen die Reparaturkosten bei bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts, können Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem vollständig und fachgerecht reparieren lassen und weiter nutzen — vorausgesetzt, Sie behalten es mindestens sechs Monate. Ob diese Regelung in Ihrem Fall greift, prüfe ich im Rahmen der Begutachtung.
Sie lassen sich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert auszahlen und entscheiden frei, was mit dem Fahrzeug geschieht.
Innerhalb der 130%-Grenze können Sie reparieren lassen und das Fahrzeug weiter nutzen.
Über eine Restwertbörse lässt sich oft ein besserer Preis erzielen als über die von der Versicherung vorgeschlagenen Angebote.
Rufen Sie an oder schreiben Sie — ich prüfe Wiederbeschaffungswert und Restwert und zeige Ihnen Ihre Optionen auf.