Wildunfall in Siegen: Was Sie sofort tun sollten

Velit Bilek, Kfz-Sachverständiger

Kfz-Meister, IQ-ZERT-zertifiziert

Nach einem Wildunfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle mit Warnblinker, Warnweste und Warndreieck. Rufen Sie dann die Polizei, denn Sie brauchen eine Wildunfallbescheinigung für Ihre Versicherung. Das Tier bleibt liegen, auch wenn es tot ist, weil das Mitnehmen als Wilderei gilt. Den Schaden am Fahrzeug übernimmt in der Regel Ihre eigene Teilkasko, nicht eine gegnerische Haftpflicht, denn bei einem Wildunfall gibt es keinen Unfallgegner.

Die ersten Minuten nach dem Zusammenstoß

Ein Wildunfall passiert ohne Vorwarnung. Meist steht das Tier plötzlich im Lichtkegel, und für eine Reaktion bleibt kaum Zeit. Umso wichtiger ist, was danach passiert.

Schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Gerade auf Landstraßen im Siegerland sind viele Stellen unübersichtlich, und nachfolgende Fahrzeuge sehen Sie oft erst spät. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf, bei Landstraßen etwa hundert Meter vor der Unfallstelle.

Danach rufen Sie die Polizei. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdpächter und stellt Ihnen die Wildunfallbescheinigung aus, ohne die Ihre Versicherung den Schaden im Zweifel nicht reguliert.

Warum die Wildunfallbescheinigung entscheidend ist

Diese Bescheinigung ist der Nachweis, dass Ihr Schaden tatsächlich durch einen Zusammenstoß mit Wild entstanden ist. Ohne sie steht Aussage gegen Aktenlage, und die Versicherung kann die Regulierung verweigern oder zumindest verzögern.

Ausgestellt wird sie von der Polizei oder vom Jagdpächter des Reviers. Beide dokumentieren, wo und wann der Unfall passiert ist und um welche Wildart es sich gehandelt hat. Bewahren Sie das Dokument gut auf und reichen Sie es zusammen mit der Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung ein.

In meiner Arbeit sehe ich immer wieder Fälle, in denen genau dieser Schritt fehlt. Der Schaden am Fahrzeug ist eindeutig, die Haare am Stoßfänger sprechen für sich, aber ohne Bescheinigung wird die Regulierung trotzdem zäh.

Das Tier bleibt liegen

Auch wenn es schwerfällt: Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es auf keinen Fall mit. Wild unterliegt dem Jagdrecht, und wer ein totes Tier einlädt, macht sich wegen Wilderei strafbar. Das gilt auch dann, wenn Sie das Tier selbst angefahren haben.

Verletztes Wild flüchtet häufig in den Wald, oft mit erheblichen Verletzungen. Merken Sie sich in dem Fall möglichst genau, in welche Richtung es gelaufen ist, und geben Sie das an die Polizei weiter. Der Jagdpächter kann dann mit einem Hund nachsuchen und dem Tier unnötiges Leiden ersparen.

Halten Sie außerdem Abstand. Ein angefahrenes Wildschwein ist auch schwer verletzt noch gefährlich.

Wer zahlt: Teilkasko statt gegnerischer Haftpflicht

Hier unterscheidet sich der Wildunfall grundlegend von einem normalen Verkehrsunfall. Bei einem unverschuldeten Auffahrunfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers, wie ich im Artikel zu den Gutachterkosten ausführlich erkläre. Beim Wildunfall gibt es aber niemanden, der haftet. Also greift Ihre eigene Teilkasko, sofern Sie eine haben.

Wichtig ist dabei die genaue Formulierung in Ihrem Vertrag. Viele Standardtarife decken ausschließlich Zusammenstöße mit Haarwild ab, also mit Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs oder Hase. Ein Zusammenstoß mit einem Hund, einer Kuh oder einem Vogel ist damit nicht automatisch versichert. Erweiterte Tarife schließen dagegen Tiere aller Art ein. Ein Blick in die Police lohnt sich, und zwar am besten bevor etwas passiert.

Was die Teilkasko übernimmt und was nicht

Schadensfall Teilkasko
Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch) in der Regel gedeckt
Zusammenstoß mit anderen Tieren (Hund, Kuh, Vogel) nur bei erweitertem Tarif
Schaden durch Ausweichmanöver ohne Zusammenstoß Prüfung im Einzelfall
Merkantile Wertminderung in der Regel nicht
Kosten des Versicherungsgutachters von der Versicherung getragen
Kosten eines eigenen Zweitgutachtens zunächst selbst zu tragen

Die Angaben sind übliche Richtwerte. Maßgeblich ist immer, was in Ihrem konkreten Versicherungsvertrag steht.

Wann ein eigenes Gutachten sinnvoll ist

Und hier muss ich ehrlich sein, auch wenn es gegen mein eigenes Geschäft spricht: Bei einem Kaskoschaden haben Sie nicht automatisch die freie Wahl des Sachverständigen. Anders als bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden beauftragt die Kaskoversicherung in der Regel einen eigenen Gutachter, und die Kosten dafür trägt sie auch.

Ein eigenes Gutachten wird trotzdem in bestimmten Situationen sinnvoll. Etwa dann, wenn Sie mit der Einschätzung des Versicherungsgutachters nicht einverstanden sind, wenn die Reparaturkosten auffällig niedrig kalkuliert wurden oder wenn ein Totalschaden im Raum steht und Sie die Bewertung von Wiederbeschaffungswert und Restwert überprüfen lassen möchten. In diesen Fällen erstelle ich Ihnen ein unabhängiges Zweitgutachten. Die Kosten tragen Sie dann allerdings zunächst selbst, sofern nichts anderes mit der Versicherung vereinbart ist.

Sprechen Sie mich einfach an, bevor Sie etwas beauftragen. Ich sage Ihnen am Telefon offen, ob sich ein Zweitgutachten in Ihrem Fall rechnet oder ob Sie sich das Geld sparen können.

Warum das Siegerland besonders betroffen ist

Die Region gehört zu den waldreichsten in Nordrhein-Westfalen. Rund um Netphen, Hilchenbach und Burbach reichen zusammenhängende Waldflächen bis dicht an die Landstraßen heran, und im Rothaargebirge queren Wildwechsel die Fahrbahn oft an Stellen ohne jede Sichtbeziehung.

Kritisch wird es besonders in der Dämmerung, morgens zwischen fünf und sieben und abends ab Einbruch der Dunkelheit. Die Hauptsaison beginnt im Oktober, wenn die Zeitumstellung den Berufsverkehr genau in die Dämmerung verschiebt und gleichzeitig die Brunft- und Erntezeit das Wild in Bewegung bringt.

Wenn Sie Wild am Fahrbahnrand sehen, gehen Sie vom Gas, blenden Sie ab und hupen Sie kurz. Rechnen Sie damit, dass hinter dem ersten Tier weitere folgen, denn Rehe und Wildschweine sind selten allein unterwegs.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Mandant war im November frühmorgens auf dem Weg zur Arbeit, als ihm zwischen Netphen und Siegen ein Reh vors Auto lief. Er hat alles richtig gemacht: Warnblinker an, Warnweste an, Polizei gerufen, Bescheinigung mitgenommen, Tier liegen gelassen.

Seine Teilkasko schickte einen eigenen Gutachter, der auf gut zweitausend Euro Reparaturkosten kam. Dem Mandanten kam die Summe niedrig vor, weil die Motorhaube deutlich verzogen war. Ich habe mir das Fahrzeug angesehen und dabei einen Schaden am Querträger dahinter gefunden, der in der ersten Kalkulation gar nicht auftauchte. Die Versicherung hat nachreguliert.

Solche Fälle sind nicht die Regel, aber sie kommen vor. Deshalb lohnt sich eine zweite Meinung immer dann, wenn Ihr Bauchgefühl sagt, dass da mehr kaputt ist, als auf dem Papier steht.

Häufige Fragen zum Wildunfall

Muss ich nach einem Wildunfall wirklich die Polizei rufen?

Was passiert, wenn ich einfach weiterfahre?

Zahlt die Teilkasko auch, wenn ich dem Tier ausgewichen bin?

Steigt meine Versicherungsprämie nach einem Wildunfall?

Bekomme ich nach einem Wildunfall eine Wertminderung ersetzt?

Ihr nächster Schritt

Wenn es Sie erwischt hat und Sie unsicher sind, wie Sie mit der Kalkulation Ihrer Versicherung umgehen sollen, rufen Sie mich an oder schreiben Sie kurz, was passiert ist. Ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen ehrlich, ob ein eigenes Gutachten etwas bringt.