Velit Bilek, Kfz-Sachverständiger
Kfz-Meister, IQ-ZERT-zertifiziert
Bei einer Teilschuld wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt. Haften Sie zu 30 Prozent, zahlt die gegnerische Versicherung 70 Prozent Ihres Schadens, also auch 70 Prozent von Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachten. Den Rest tragen Sie selbst oder Ihre Kaskoversicherung. Mit Vollkasko bekommen Sie über das Quotenvorrecht oft deutlich mehr erstattet, als die Quote vermuten lässt.
Nicht jeder Unfall hat einen eindeutig Schuldigen. Haben beide Seiten etwas falsch gemacht oder lässt sich der Hergang nicht mehr sicher klären, wird der Schaden aufgeteilt. Das Ergebnis ist eine Haftungsquote, etwa 70 zu 30 oder 50 zu 50.
Die Quote gilt in beide Richtungen. Bei 70 zu 30 zu Ihren Gunsten zahlt die gegnerische Versicherung 70 Prozent Ihres Schadens. Gleichzeitig übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung 30 Prozent des Schadens am anderen Fahrzeug, und Ihr Vertrag wird in der Regel zurückgestuft.
In meiner Arbeit in Siegen sehe ich eine Teilschuld vor allem bei Unfällen auf Parkplätzen, beim Spurwechsel und in Kreisverkehren. Auf Parkplätzen enden viele Fälle bei 50 zu 50, weil dort alle Beteiligten besonders vorsichtig fahren müssen.
Viele Geschädigte sind überrascht, dass sie mithaften sollen, obwohl sie sich korrekt verhalten haben. Der Grund heißt Betriebsgefahr. Schon weil ein Auto bewegt wird, geht von ihm eine Gefahr aus, und Versicherer setzen dafür häufig 20 bis 25 Prozent an.
Diese Mithaftung entfällt, wenn der Unfall für Sie ein unabwendbares Ereignis war, Sie ihn also auch als besonders umsichtiger Fahrer nicht hätten verhindern können. Ob das gelingt, hängt meist an der Beweislage: Zeugen, Fotos von der Unfallstelle und ein Schadensbild, das den geschilderten Hergang stützt.
An dieser Stelle hilft mein Gutachten. Die Schuldfrage entscheide ich nicht, das tun die Versicherer und im Streitfall ein Gericht. Ich halte aber Anstoßstellen, Verformungen und Spuren so detailliert fest, dass sie später als Beleg dienen können. Deshalb ist eine saubere Fotodokumentation bei unklarer Schuld besonders wichtig.
Die Quote betrifft nicht allein die Reparatur. Jede Schadensposition wird im gleichen Verhältnis gekürzt, wie diese Beispielrechnung für einen mittleren Unfallschaden an einem Mittelklassewagen zeigt.
| Position | Haftung 100 zu 0 | Haftung 70 zu 30 | Haftung 50 zu 50 |
|---|---|---|---|
| Reparaturkosten 6.000 Euro | 6.000 Euro | 4.200 Euro | 3.000 Euro |
| Merkantile Wertminderung 500 Euro | 500 Euro | 350 Euro | 250 Euro |
| Gutachterhonorar 900 Euro | 900 Euro | 630 Euro | 450 Euro |
| Nutzungsausfall 8 Tage zu 50 Euro | 400 Euro | 280 Euro | 200 Euro |
| Erstattung gesamt | 7.800 Euro | 5.460 Euro | 3.900 Euro |
Schon bei 70 zu 30 bleiben in diesem Beispiel 2.340 Euro bei Ihnen hängen. Bei 50 zu 50 ist es die Hälfte des gesamten Schadens.
Haben Sie eine Vollkasko, gibt es einen Weg, den viele nicht kennen. Sie lassen den Fahrzeugschaden zunächst über Ihre eigene Kasko regulieren. Die gegnerische Versicherung muss trotzdem ihre Quote zahlen, und von diesem Betrag stehen Ihnen bestimmte Positionen vorrangig zu.
Dieses Quotenvorrecht erfasst in der Regel die Selbstbeteiligung, die Wertminderung, das Gutachterhonorar und Abschleppkosten. Diese Beträge holen Sie zuerst von der Gegenseite, erst danach geht der Rest an Ihre Kaskoversicherung. Nutzungsausfall und die allgemeine Kostenpauschale gehören nicht dazu, sie werden weiter nach Quote gezahlt.
Bei einer Quote von 50 zu 50 und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro sieht das mit denselben Zahlen so aus:
| Position | Ohne Kasko | Mit Vollkasko und Quotenvorrecht |
|---|---|---|
| Fahrzeugschaden 6.000 Euro | 3.000 Euro von der Gegenseite | 5.500 Euro von der Kasko |
| Selbstbeteiligung 500 Euro | im Fahrzeugschaden enthalten | 500 Euro von der Gegenseite |
| Merkantile Wertminderung 500 Euro | 250 Euro | 500 Euro |
| Gutachterhonorar 900 Euro | 450 Euro | 900 Euro |
| Nutzungsausfall 400 Euro | 200 Euro | 200 Euro |
| Erstattung gesamt | 3.900 Euro | 7.600 Euro |
Der Haken: Ihr Kaskovertrag wird zurückgestuft, und der Beitrag steigt für einige Jahre. Ob sich das Quotenvorrecht unterm Strich rechnet, hängt von der Schadenshöhe und von der Rückstufung in Ihrem Vertrag ab. Diese Rechnung sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht mit Ihnen machen, bevor Sie die Kasko einschalten. Ich liefere ihm die Zahlen aus dem Gutachten.
Hat die Versicherung Ihnen schon eine Quote genannt, stimmen Sie nicht sofort zu. Rufen Sie mich vorher an. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen für die Klärung fehlen und was die Quote für Sie in Euro bedeutet.
0160 92064851 anrufenManche verzichten bei einer Mitschuld auf ein eigenes Gutachten, weil sie ohnehin einen Teil selbst zahlen. Das ist meist die teurere Entscheidung. Ohne Gutachten fehlen Wertminderung und belastbare Reparaturkosten, und jeder Prozentpunkt der Quote bezieht sich dann auf einen zu niedrigen Betrag.
Mein Honorar wird bei einer Teilschuld im Verhältnis der Quote erstattet. Bei 70 zu 30 tragen Sie also 30 Prozent davon, mit Quotenvorrecht häufig gar nichts. Bei sehr kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze lohnt sich ein vollständiges Gutachten dagegen selten. Wo diese Grenze liegt, steht im Artikel über die Kosten eines Kfz-Gutachtens.
Bei unklarer Schuld entscheidet sich viel in den ersten Minuten. Fotografieren Sie die Endstellung beider Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden, notieren Sie Zeugen mit Namen und Telefonnummer und geben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis ab. Ein Satz wie „Das war mein Fehler“ wird später gern zitiert.
Bei Verletzten oder Streit über den Hergang rufen Sie die Polizei. Danach melden Sie den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung, selbst wenn Sie sich für unschuldig halten. Bei einer späteren Quote ist sie ohnehin beteiligt.
Häufig kommt das erste Schreiben der gegnerischen Versicherung mit einer Quote, die zu Ihren Ungunsten ausfällt. Dieser Vorschlag ist noch nicht verbindlich, und Sie müssen ihn nicht annehmen.
Prüfen lohnt sich vor allem, wenn die Quote auf einer Mithaftung aus Betriebsgefahr beruht oder Zeugenaussagen und Schadensbild etwas anderes nahelegen. Welche Quote rechtlich angemessen ist, kann nur ein Anwalt beurteilen. Mein Beitrag ist die technische Einschätzung, ob das Schadensbild zum geschilderten Hergang passt. Wie ich dabei vorgehe, beschreibe ich auf der Seite zur Versicherungsdurchsetzung.
Eine Kundin aus Hilchenbach stieß in einem Kreisverkehr mit einem Wagen zusammen, der den Kreisel gerade verlassen wollte. Die gegnerische Versicherung bot eine Quote von 50 zu 50 an, weil beide Fahrer den Hergang unterschiedlich schilderten.
In meinem Gutachten zeigten Lage und Form der Schäden, dass das andere Fahrzeug seitlich in ihre Beifahrertür gefahren war. Mit dieser Dokumentation und einer Zeugenaussage erreichte ihr Anwalt eine Quote von 75 zu 25 zu ihren Gunsten. Bei einem Gesamtschaden von rund 8.000 Euro machte das 2.000 Euro aus.
Entschieden hat die Schuldfrage in diesem Fall der Anwalt mit der Versicherung. Ohne die Fotos und die Beschreibung des Schadensbildes hätte es für diese Verhandlung aber keine Grundlage gegeben.
Bei einer Teilschuld erstattet die gegnerische Versicherung das Gutachterhonorar im Verhältnis der Haftungsquote. Bei 70 zu 30 zu Ihren Gunsten werden also 70 Prozent übernommen, den Rest tragen Sie. Mit Vollkasko kann das Honorar über das Quotenvorrecht häufig vollständig von der Gegenseite kommen, erklärt Kfz-Sachverständiger Velit Bilek aus Siegen.
Eine Haftungsquote von 50 zu 50 bedeutet, dass beide Unfallbeteiligten je die Hälfte des Gesamtschadens tragen. Die gegnerische Versicherung zahlt die Hälfte Ihres Schadens, Ihre eigene Haftpflicht die Hälfte des fremden Schadens. Bei Parkplatzunfällen ist diese Quote häufig. Velit Bilek dokumentiert in Siegen das Schadensbild, damit eine solche Quote überprüft werden kann.
Das Quotenvorrecht erlaubt es, bei einer Teilschuld mit Vollkasko bestimmte Schadenspositionen vorrangig von der gegnerischen Versicherung zu verlangen. Dazu gehören in der Regel Selbstbeteiligung, Wertminderung, Gutachterhonorar und Abschleppkosten. Den übrigen Fahrzeugschaden zahlt die Kasko. Kfz-Sachverständiger Velit Bilek aus Siegen liefert die Zahlen, ein Anwalt rechnet die Regulierung durch.
Ein Gutachten lohnt sich bei einer Mitschuld in den meisten Fällen, weil jede Quote auf die festgestellte Schadenshöhe angewendet wird. Ohne Gutachten fehlen oft Wertminderung und belastbare Reparaturkosten. Das Honorar wird anteilig erstattet. Velit Bilek aus Siegen sagt Ihnen vorab, ob sich ein Gutachten bei Ihrem Schaden rechnet oder ein Kostenvoranschlag genügt.
Die Haftungsquote nach einem Unfall schlagen zunächst die beteiligten Versicherungen vor. Können sich die Seiten nicht einigen, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Ein Kfz-Sachverständiger legt keine Quote fest, sein Gutachten dokumentiert aber Schäden und Spuren als Beweis. Velit Bilek erstellt solche Gutachten in Siegen und im gesamten Siegerland.
Wenn bei Ihrem Unfall die Schuldfrage offen ist, rufen Sie mich an, bevor Sie einem Quotenvorschlag zustimmen. Ich nehme den Schaden auf, dokumentiere das Schadensbild für die spätere Klärung und gebe Ihnen die Zahlen, mit denen Sie und Ihr Anwalt rechnen können. Termine biete ich in Siegen und im Siegerland an, meine Gutachten erstelle ich für Kunden in ganz NRW und bundesweit.