Rund um Unfall, Gutachten und Schadensregulierung tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Hier finden Sie klare Antworten — und wenn etwas offen bleibt, erreichen Sie mich jederzeit persönlich.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten des Gutachtens. Sie müssen also in den meisten Fällen nicht selbst dafür aufkommen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Wertgutachten klären wir die Kosten vorab transparent.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen — Sie sind nicht an den Gutachter der gegnerischen Versicherung gebunden. Genau diese Unabhängigkeit ist Ihr Vorteil, denn ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen.
Bei sehr kleinen Schäden unterhalb von etwa 750 Euro spricht man von einem Bagatellschaden, bei dem oft ein Kostenvoranschlag genügt. Ob Ihr Schaden darunter fällt, schätze ich im Zweifel gerne kostenlos vorab telefonisch ein.
In der Regel liegt Ihnen das fertige Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Bei besonders dringenden Fällen spreche ich mich mit Ihnen ab, um den Prozess weiter zu beschleunigen.
Nein. Ich komme zu Ihnen — ob privat, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort. Ein zusätzlicher Weg entfällt für Sie komplett.
Sie erreichen mich persönlich unter 0160 92064851 — auch am Wochenende und an Feiertagen. Kein Callcenter, kein Band: Ich gehe selbst ans Telefon.
Ja. Ich bin durch IQ-ZERT als Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung zertifiziert, geprüft nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und DAkkS-akkreditiert. Diese Zertifizierung wird durch ein laufendes Qualitätsmanagementsystem regelmäßig überprüft.
Ja, vollständig. Ich arbeite ohne Verträge mit Versicherungsgesellschaften und ohne Bindung an Werkstattketten. Meine Begutachtung erfolgt ausschließlich in Ihrem Interesse.
Ich kalkuliere auf Basis anerkannter Systeme wie DAT, Winvalue, CARTV und Autoixpert. Dadurch ist jede Position nachvollziehbar belegt und wird von Versicherungen in der Regel anerkannt.
Ich erstelle unter anderem Unfallschadengutachten, Kfz-Wertgutachten, Schadenskalkulationen sowie Gutachten bei Totalschaden und Gebrauchtwagen-Ankaufsuntersuchungen. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der Leistungsseite.
Mein Standort ist Siegen, von hier aus bin ich im gesamten Siegerland kurzfristig vor Ort. Auf Wunsch bin ich aber auch in ganz Nordrhein-Westfalen und bundesweit im Einsatz.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten. Der Restwert ist der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch hat. Beide Werte sind besonders bei einem Totalschaden entscheidend.
Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir — ich beantworte Ihre Fragen persönlich.